Stadtwerke Stadt Zwiesel

Informationen über die Wärmenetzerweiterung Zwiesel-West

Am Mittwoch, den 24. Mai 2023 fand die zweite Einwohnerversammlung zur Wärmenetzerweiterung Zwiesel West mit Neubau einer Hackschnitzelheizung der Stadtwerke statt.

Es waren über 80 Interessenten aus dem Einzugsgebiet der Straßen rund um den Waldesruhweg, Röckkellerstraße, Innenriederstraße, Ahornweg, Fichtenstraße und Lüssenberg anwesend.

Die von dem Institut für Energietechnik IfE GmbH vorauskalkulierten Anschlusskosten liegen für Hauseigentümer derzeit bei 1000 EUR pro Kilowatt Leistung (bis zu einer Anschlussleistung von 100 kW, darüber hinaus berechnen sich die Kosten nach Aufwand bzw. Angebot). Darin eingeschlossen ist die Verlegung der Fernwärmerohre ab der Grundstücksgrenze bis zu einer einfachen Länge von maximal 10 Meter ins Gebäude, inklusive Hausübergabestation, exklusive eigene Anschlussaufwendungen der Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung an die Hausübergabestation. Die Anschlusskosten an das Wärmenetz werden für jeden Hausbesitzer nach der aktuellen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 30 Prozent bezuschusst, zuzüglich 10 Prozent bei Austausch einer fossilen Heizung – also maximal 40 Prozent. Der voraussichtliche Arbeitspreis wurde für die Anschlussnehmer im ersten Schritt auf 14 Cent pro Kilowattstunde kalkuliert. Alle Angaben sind netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Die aktuelle Mehrwertsteuer beträgt für Fernwärme 7 Prozent. Die Absenkung von 19 auf 7 Prozent wurde von der Bundesregierung im Zuge der Energiekrise letzten Herbst auf den Zeitraum von 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 begrenzt.

Als nächsten Schritt werden die Stadtwerke Zwiesel die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) mit einer maximal erreichbaren Förderquote von 40 Prozent für die Investitionskosten beantragen. Dann wird noch in diesem Jahr ein Planungsbüro für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) und Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) beauftragt.

Sollten sich nach der Entwurfsplanung ausreichend viele Anschlussnehmer auf einen verbindlichen Vorvertrag einlassen, so dass das Projekt wirtschaftlich ausgeführt werden kann, wird die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) und Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) beauftragt als auch eine Finanzierung aufgestellt. Dies wird voraussichtlich im nächsten Jahr 2024 erfolgen, so dass der frühestmögliche Baubeginn bei genügend abgeschlossenen Vorverträgen und einer gesicherten Wirtschaftlichkeit sowie Finanzierung im Jahr 2025 sein kann.

Hier finden Sie das Formular zur Dateneingabe / unverbindliche Absichtserklärung